Beginnend mit dem Schuljahr 2013/2014 nehmen alle weiterführenden Schulen in Niedersachsen aufsteigend mit dem 5. Jahrgang auch Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allen Förderschwerpunkten im Sekundarbereich I entsprechend der Elternwahl auf.

Dabei gibt es folgende Förderschwerpunkte: Hören, Sehen, Sprache, Lernen (nur Sek. I), emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung.

Die Förderschulen werden nicht abgeschafft. Das heißt, dass Eltern von Kindern mit einem oder mehreren Förderbedarfen das gleiche Recht zusteht, das Eltern nicht beeinträchtigter Kinder in Niedersachsen schon lange zusteht: das Recht, eine (wohnortnahe und evtl. begabungsgerechtere) Schule für das eigene Kind auswählen zu dürfen. Damit wird in Niedersachsen ein Grundrecht im Sinne der Menschenrechtskonventionen umgesetzt.

Unterschieden wird grundsätzlich zwischen zielgleichem und zieldifferentem Unterricht.

Bei zielgleicher Beschulung am Gymnasium sollte das Erreichen des Abiturs das Ziel darstellen. Dies kann auch Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Förderbedarf im Hören, Sehen, der Sprache, der emotionalen und sozialen Entwicklung sowie der körperlichen und motorischen Entwicklung möglich sein.

Bei zieldifferenter Beschulung am Gymnasium geht es vorrangig um das Verfolgen individueller Bildungsziele. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung.

Seit 2006 werden am Werner-von-Siemens-Gymnasium auch Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung beschult. Bundesweit Aufsehen erweckte der Schulbesuch von vier geistig beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern in einer Integrationsklasse. Diese Klasse bestand von 2006 (Klasse 5) bis 2012 (Klasse 10). Mit der Auflösung der Klasse (bedingt durch den Eintritt der so genannten „Regelschüler“ in das Kurssystem der Oberstufe) wird die Integration in veränderter Form als Einzelintegration weitergeführt. Über die Arbeit in der Integrationsklasse berichtete 2008 die Goslarsche Zeitung:  "Schon alles so normal".

Im Jahr 2007 erhielt das Werner-von-Siemens-Gymnasium in der Kategorie "Integration" den Titel "Schule des Jahres", verliehen durch die Zeitschrift Unicum. Hierzu finden sich eine Fotodokumentation sowie ein Artikel der Goslarschen Zeitung.

Während die zieldifferente Beschulung von geistig behinderten Schülerinnen und Schülern noch etwas Besonderes darstellt, ist die zielgleiche Beschulung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern schon seit vielen Jahren umgesetzt. Bei Fragen hierzu stehen Frau Buchholz-Borris und Frau Wagner als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.