Nach den Osterferien wird das Szenario B fortgesetzt. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Szenario B der Sekundarbereiche I und II ist auch am Sitzplatz verpflichtend. Alltagsmasken werden hier weiterhin als ausreichend angesehen.

An zwei Tagen in der Woche sollen zu Hause - bevor man zum Präsenzunterricht in die Schule kommt - Selbsttests durchgeführt werden. Genauere Informationen hierzu erhalten alle Schüler*innen per Mail. Die Ausgabe der Selbsttests erfolgte für alle Gruppen am ersten Schultag nach den Osterferien sowie laufend im Unterricht.

Der Präsenzunterricht staffelt sich wie folgt:

Jahrgang  Wechselunterricht: Gruppe 1 oder 2 in der Schule?
13 Teilnahme an den Abiturklausuren sowie weiteren abiturrelevanten Veranstaltungen
12 durchgängig Präsenzunterricht für den gesamten Jahrgang,
kein Wechselunterricht / kein Wechsel zwischen Gruppe 1 und Gruppe 2
5 - 11

Gruppe 1: kommt in UNgeraden Wochen in die Schule, also direkt nach den Osterferien ab dem 12. April
Gruppe 2: kommt in geraden Wochen in die Schule

 

Dementsprechend werden die bisherigen organisatorischen Regelungen auch nach den Osterferien fortgesetzt:

Notbetreuung für den Jahrgang 5 und 6

Die Notbetreuung im Jahrgang 5 und 6 findet täglich von 8.10 Uhr bis 13.30 Uhr in der obersten Etage im Fachtrakt statt. Die Schüler*innen, die im wöchentlichen Wechsel zwischen Distanz- und Präsenzunterricht sind, können in der Woche des Distanzlernens an der Notbetreuung teilnehmen. 

Im Szenario C ist die Berechtigung auf die Notbetreuung stärker reglementiert als im Szenario B. In den Ausführungen des Kultusministeriums heißt es dazu: "Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten". 

Bitte beachten Sie dies bei der Anmeldung Ihrer Kinder zur Notbetreuung sowohl im Szenario B als auch im Szenario C. Die Anmeldung erfolgt per Email an die Klassenlehrerinnen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder an das Sekretariat. Sollten Sie die Notwendigkeit sehen, Ihre Kinder über diesen Kreis hinaus aus dem Distanzlernen in die Notbetreuung geben zu wollen, setzen Sie sich bitte mit der Klassenlehrerin in Verbindung, um über diesen Sonderfall zu beraten.

Kinder, die an der Notbetreuung teilnehmen, sollten dort von 8.10 Uhr bis 13.30 Uhr anwesend sein. Eine längerfristige Anmeldung (mindestens in der Woche zuvor) zur Notbetreuung ist wünschenswert, damit wir den Personaleinsatz verlässlich planen können. Die Räume, in denen die Notbetreuung stattfindet, hängen am Eingangsbereich des Glasganges aus.

Die Cafeteria hat im Szenario B vormittags geöffnet. Jedoch darf kein Nachmittagsangebot (wie etwa Arbeitsgemeinschaften) stattfinden. Deshalb wird keine warme Mittagsverpflegung angeboten. Die Schulbusse fahren im Regelbetrieb. 

Kommunikation und Betreuung im Distanzlernen

Alle Schüler*innen im Distanzlernen werden durch das Klassenlehrerteam bzw. die Tutoren persönlich betreut. In diesem Rahmen soll jede/r Schüler*in einmal wöchentlich telefonisch oder in einer Videokonferenz kontaktiert werden. Um dem besonderen Augenmerk auf bildungsbenachteiligte Schüler*innen gerecht zu werden, soll hier der Betreuungsaufwand erhöht sein.