Fahrkarten=== Aktualisierung === Aktualisierung === Aktualisierung ===

Der Landkreis Goslar hat folgendes mitgeteilt: 

"In der Zwischenzeit haben sich einige Fragestellungen ergeben, die zunächst geprüft und in das entsprechende Konzept eingearbeitet werden müssen. Eine Umsetzung der geplanten Änderung kann zum aktuellen Zeitpunkt daher nicht erfolgen.

Wir möchten nun das kommende Schuljahr dazu nutzen, ein ganzheitliches Konzept zu entwickeln. Der Zeitplan sieht vor, dass das Konzept im ersten Quartal des kommenden Jahres von der Politik beschlossen wird, so dass noch ausreichend Zeit für die Informationsweitergabe vorhanden ist bzw. offene Fragen zu klären. Abschließend ist dann geplant, dass zum Schuljahr 2021/2022 die entsprechenden Änderungen umgesetzt werden.

Das bedeutet für das kommende Schuljahr, dass hinsichtlich der Schülerbeförderung alles so bleibt wie bisher."

=== Ende Aktualisierung ===

 

=== Ursprüngliche Nachricht === 

Ab dem kommenden Schuljahr 2020/2021 ergeben sich bei der Schülerbeförderung im Landkreis Goslar Änderungen bzw. Konkretisierungen.

1. Die anspruchsberechtigten Schulkinder haben bislang grundsätzlich eine Sammelschülerzeitkarte (SSZK) erhalten, um somit den Weg zur Schule bzw. wieder nach Hause, kostenfrei bewältigen zu können. In der Vergangenheit wurde alternativ die Möglichkeit eingeräumt, dass die Eltern, sofern sie ihre Kinder selbst zur Schule fahren und wieder abholen, auf die SSZK  verzichten können. Stattdessen konnten sich die Eltern die Fahrtkosten auf Antrag erstatten lassen. Die Möglichkeit der Erstattung der Fahrkosten entfällt zukünftig. Sofern Eltern ihr Kind selbst zur Schule fahren, obwohl das Kind einen Anspruch auf eine SSZK hat, müssen sie das auf eigene Kosten vornehmen.

2. Ebenfalls wurde in der Vergangenheit die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung eingeräumt. Das bedeutete, dass Eltern, deren Kind nicht auf die nächstgelegene, sondern auf eine andere, selbstgewählte Schule ging, lediglich die Kosten erstattet bekamen, die für den Weg zur nächstgelegenen Schule angefallen wären. Die darüber hinaus angefallenen Kosten mussten die Eltern selbst tragen. Auch diese Möglichkeit entfällt zukünftig. Das bedeutet, dass Eltern, deren Kind nicht die nächstgelegene Schule besuchen soll, für die Kosten für den Schulweg komplett selbst aufkommen müssen.

Bei diesen Änderungen handelt es sich nicht um Änderungen im eigentlichen Sinne, sondern lediglich um die konkrete Umsetzung der entsprechenden Satzung. Denn eine Einzelerstattung (Punkt 1) sowie eine Kostenbeteiligung (Punkt 2) war und ist in der Satzung nicht vorgesehen. Zukünftig soll die Satzung aber, wie vorgesehen, entsprechend umgesetzt werden. Um diesem Nachdruck zu verleihen, wird die Satzung in diesen Punkten konkretisiert.

Sollten Eltern dazu Fragen haben, können diese sich gern an Herrn Knak beim Landkreis Goslar (05321-76-0) wenden.

 

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Diese Information erreichte uns als Schule am späteren Nachmittag des 15. Juli 2020, so dass wir bei der Zeugnisausgabe in den Klassen am Dienstag- bzw. Mittwochvormittag noch keinerlei entsprechende Hinweise haben geben können.