In den Zeugnissen der Sekundarstufe I wird das Arbeits- und Sozialverhalten in den sogenannten "Kopfnoten" bewertet. Die Bezeichnung "Kopfnote" ist heutzutage (zumindest im Bundesland Niedersachsen) nicht mehr passend, da die Bewertung nicht im Zeugniskopf, sondern unterhalb der Noten für die einzelnen Fächer steht.

 

Standardisierte Abstufungen

Das Arbeitsverhalten sowie das Sozialverhalten werden durch jede einen Schüler unterrichtende Lehrkraft zum Zeugnistermin bewertet, diese Einschätzungen werden durch den Klassenlehrer zusammengefasst und dann durch die Klassenkonferenz beschlossen. Dabei nutzt man eine fünfstufige Skala; die folgenden Bewertungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • „verdient besondere Anerkennung“,
  • „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“,
  • „entspricht den Erwartungen“,
  • „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“,
  • „entspricht nicht den Erwartungen“.

Diese Skala kann nicht in Noten "übersetzt" werden, stattdessen bestehen die folgenden offiziellen Erläuterungen:

diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen...
  • „verdient besondere Anerkennung“
... in besonderem Maße entspricht und Gesichtspunkte hervorragen;
  • „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“
... voll und uneingeschränkt entspricht;
  • „entspricht den Erwartungen“
... im Allgemeinen entspricht;
  • „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“
... im Ganzen noch entspricht;
  • „entspricht nicht den Erwartungen“
... nicht oder ganz überwiegend nicht entspricht und eine Verhaltensänderung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.

 

Bewertete Gesichtspunkte

Häufig stellt sich auch die Frage, was genau im Bereich Arbeitsverhalten, was genau im Bereich Sozialverhalten bewertet wird. Dazu gibt es im Erlass diese offiziellen Ausdifferenzierungen:

Die Bewertung des Sozialverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:

  • Reflexionsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Vereinbaren und Einhalten von Regeln, Fairness
  • Hilfsbereitschaft und Achtung anderer
  • Übernahme von Verantwortung
  • Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens.

Die Bewertung des Arbeitsverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:

  • Leistungsbereitschaft und Mitarbeit
  • Ziel- und Ergebnisorientierung
  • Kooperationsfähigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Sorgfalt und Ausdauer
  • Verlässlichkeit.

 

Weitere Erläuterungen

Enthält ein Zeugnis eine der zwei unteren Bemerkungen („entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“ oder „entspricht nicht den Erwartungen“), so muss diese näher erläutert werden. So erhalten Schüler einen Hinweis, an welchen Bereichen sie arbeiten müssen, um wieder ein den Erwartungen entsprechendes Verhalten bescheinigt bekommen zu können.
An unserer Schule werden meist die folgenden Erläuterungen verwendet, Kombinationen oder individuelle Bemerkungen sind ebenfalls möglich:

Arbeitsverhalten

grundlegende Aspekte

Einschänkungen bei den unteren Stufen

Leistungsbereitschaft und Mitarbeit

sind nur mit Einschränkung /  nicht vorhanden

Ziel- und Ergebnisorientierung

sind nur mit Einschränkung / nicht vorhanden

Kooperationsfähigkeit

ist nur mit Einschränkung / nicht vorhanden

Selbstständigkeit

ist nur mit Einschränkung / nicht vorhanden

Sorgfalt und Ausdauer

Die Bearbeitung der übertragenen Aufgaben erfolgt nur mit geringer Sorgfalt und Ausdauer / ohne akzeptable Sorgfalt und ohne Ausdauer

Verlässlichkeit

Die Erledigung übertragener Aufgaben und das Einhalten von Terminen erfolgt nur sehr unzuverlässig / häufig nicht

 

Sozialverhalten

grundlegende Aspekte

Einschränkungen bei den unteren Stufen

Reflexionsfähigkeit

ist nur mit Einschränkung / nicht vorhanden

Konfliktfähigkeit

ist nur mit Einschränkung / nicht vorhanden

Vereinbaren und Einhalten von Regeln, Fairness

erfolgt nur mit Einschränkung / erfolgt oftmals nicht

Hilfsbereitschaft und Achtung anderer

sind nur mit Einschränkung / nicht vorhanden

Übernahme von Verantwortung

erfolgt nur mit Einschränkung / erfolgt überwiegend nicht

Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens

ist nur mit Einschränkung / nicht vorhanden

 

Die offiziellen, niedersachsenweit geltenden Regelungen finden sich im Erlass "Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen". Dieser kann im Volltext z. B. hier abgerufen werden.