faq 3408300 640Auf der Grundlage des aktuellsten Ministerbriefes (vgl. hier) ist Schüler*innen der Sekundarstufe I und II ab dem 14.12.2020 eine Befreiung vom Präsenzunterricht möglich. Allen Schülerinnen und Schülern sowie den Vertretern der Elternschaft sind per E-Mail ausführliche Informationen zugegangen. Hier nochmals einige Stichworte zur Umsetzung am WvS:

  • Befreiung vom Präsenzunterricht möglich vom 14.12. bis 18.12.2020
  • Soll dies genutzt werden, teilen Eltern oder volljährige Schüler*innen das der Schule mit
  • Kein Antrag, keine Genehmigung notwendig, aber Mitteilung an die Schule (E-Mail an Klassenlehrkräfte – die Mailadresse ist aufgebaut nach dem Muster nachname @ wvsharzburg.net ) – Mitteilung bitte bis spätestens Montag, 14.12.2020, damit wir entsprechend planen können.
  • Die Mitteilung benennt den ersten Tag, ab dem ein Schüler, eine Schülerin nicht mehr in der Schule ist.
  • Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich (man ist also zum Beispiel ab dem 14.12. dauerhaft im Homelearning, kommt nicht an einem Tag in der Woche in die Schule zurück).
  • KEIN Aussetzen der Schulpflicht / KEINE vorgezogenen Ferien: Wer zu Hause bleibt, erhält dort Aufgaben (im IServ-Aufgabenmodul).
  • Wer ins Distanzlernen gehen möchte, nimmt seine Lehrbücher und weiteren Materialien aus der Schule mit nach Hause.
  • Vor den Weihnachtsferien geplanten Klassenarbeiten der Sekundarstufe I und die Klausuren im 11. Jahrgang entfallen.
  • Klausuren in der Qualifikationsphase (Jahrgänge 12 und 13) werden an den bereits festgelegten Terminen geschrieben. Ort und Zeitpunkt bleiben erhalten.

Nach wie vor gilt aus unserer Sicht, dass der Infektionsschutz besonders in Zeiten wieder sehr deutlich steigender Inzidenzwerte und Infektionen von besonderer Bedeutung ist. Daher sollte aus unserer Sicht den Schüler*innen eine Befreiung vom Präsenzunterricht in der nächsten Woche auch durch den schulorganisatorischen Rahmen ermöglicht werden. Dies dient unser aller Schutz.